Irrtümer - Aufklärung
Irrtum Nr: 1
Die Scheidung zahlt die Rechtsschutzversicherung.
Eine Rechtsschutzversicherung hilft bei vielen juristischen Konflikten, aber nicht bei allen. Klassisch ausgenommen sind Scheidungsstreitigkeiten, Unterhalt und Erbrecht außer ein einmaliges Beratungsgespräch.