Irrtümer - Aufklärung
Irrtum Nr: 1
Die Hausrat zahlt in der Regel bei Diebstahl.
Sie zahlt nur im besonderen Fall des Einbruchdiebstahls. Gegen Taschendiebstahl sind Sie nicht versichert. Eine Ausnahme kann bei Fahrrädern gelten.
Irrtum Nr: 2
Die Hausrat zahlt bei jeder Art von Raub.
Raub ist versichert, wenn Gewalt angewendet wird.
Einschränkung: Der Räuber muss menschlicher Natur sein. Wenn Ihnen z.B. ein Affe die Brille klaut, besteht kein Versicherungsschutz.
Irrtum Nr: 3
Die Hausrat zahlt bei Überschwemmung.
Überschwemmungschäden sind nur versichert, wenn Elementarschäden mit eingeschlossen sind.